Darf der Kinderwagen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses abgestellt werden?
Die Frage stellen sich viele frische Eltern zurecht, denn nicht selten hört man von fiesen Streits zwischen den Hausbewohnern, der durch die Platzwegnahme im Eingangsbereich durch den Kinderwagen entsteht. Mitbewohner regen sich unter anderem über Bewegungsbeeinträchtigungen oder Versperrungen auf und so manch ein Mieter ist sogar bloß darauf aus, den Flur möglichst frei zu halten.
Wer ist nun im Recht? Die Eltern oder die Mitbewohner? Diese Frage wollen wir nun ausführlich klären.
Kinderwagen im Treppenhaus – Die Rechtslage
Wenn du im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses wohnst, darfst du dich nun freuen, denn laut Gesetz steht es dir zu, den Kinderwagen im Treppenhaus des Hauses zu jeder Tages- und Nachtzeit abzustellen. Dieser Gesetzesentwurf wurde aufgrund der Unzumutbarkeit für Eltern, den Kinderwagen täglich bis zu mehrere Male hoch und runter zu tragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass du mindestens im zweiten Stock wohnst. (vgl. Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.11.1983, Az. 9 C 217/83).
Dementsprechend ist es sogar unerlaubt, eine Klausel im Mietvertrag einzubauen, die die Treppenhausnutzung für den Kinderwagen untersagt. Sollte durch den Kinderwagen im Treppenhaus allerdings der Weg zur Haustür, zum Briefkasten oder zu anderen wichtigen Zugängen blockiert werden, besteht für dich die Pflicht auf Aufforderung hin, den Kinderwagen an einen anderen Ort (im Treppenhaus) hinzustellen.
TIPP: Sobald der Vermieter oder ein Mitmieter dennoch darauf besteht, dass du den Kinderwagen aus dem Treppenhaus entfernen sollst, obwohl alle Zugänge vollständig frei sind, ist es dir sogar gestattet juristische Schritte einzuleiten.
Trotzdem gibt es einige Dinge zu beachten
Soviel ist klar, als Mieterin hast du das Recht den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Allerdings hast du auch gewisse Pflichten, was die vollständig ordnungsgemäße Nutzung des Treppenhauses angeht.
Zum einen ist es deinem Besuch nicht gestattet, den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Dieser muss laut Amtsgericht Winsen den Kinderwagen in jedem Fall in die Wohnung oder zumindest in den Keller tragen (Amtsgericht Winsen, Urteil vom 28.04.1999, Az. 16 C 602/99).
Auch darf dein Kinderwagen im Treppenhaus nicht angekettet oder auf sonstigem Wege befestigt und damit unbeweglich gemacht werden. Denn sobald ein Notfall eintreten sollte ist es vorgesehen, dass man den Kinderwagen im Treppenhaus ohne Einschränkungen und so schnell wie möglich verschieben kann.
Desweiteren ist für dich auch etwas Fingerspitzengefühl gefragt, denn solltest du den Kinderwagen für längere Zeit (sprich länger als 24) Stunden nicht gebrauchen, sollte er in die Wohnung getragen werden. Das Oberlandgericht Hamm bezieht sich hierbei nämlich darauf, dass die Platzwegnahme für den Mitmieter kein dauerhafter Zustand sein soll.
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Rechtslagen können von Ort zu Ort abweichen
Da sich für die Benutzung des Treppenhauses für Kinderwägen keine eindeutige Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch finden lässt, bezieht sich das Recht, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen leider nicht auf ganzen deutschen Boden, denn so manches Amtsgericht schränkt die Benutzung entweder ein oder untersagt sie sogar ganz.
Grundsätzlich gilt immer, dass der Mieter von Grund auf dazu berechtigt ist, den Kinderwagen im Treppenhaus unterzubringen.
Sofern es aber zu Rechtsstreits gekommen ist, haben einige Amtsgerichte gegen die Treppenhausnutzung entschieden. Hierbei müsstest du dich genauer informieren, wie das jeweilige Amtsgericht in deinem Rechtsgebiet entschieden hat.
Folgende Gerichte haben der Ablage des Kinderwagens im Treppenhaus nicht zugestimmt:
- Oberlandesgericht Hamm (eingeschränkt)
- Amtsgericht Schöneberg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgericht Wedding
Der Fall ist jedoch eindeutig, wenn der Vermieter einen gesonderten Platz für die Unterbringung des Kinderwagens zur Verfügung stellt. In diesem Falle musst du natürlich den gesonderten Platz anstelle des Treppenhauses nutzen, was sich aber im Normalfall von alleine erklärt.
Kinderwagen im Treppenhaus – Fazit
Allgemein gilt die Regelung, dass du den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen darfst. Soweit so gut. Doch um das allgemeine Wohl aller Mieter zu berücksichtigen, ist es in erster Linie erforderlich, die örtlichen Bedingungen durch das regionale Amtsgericht zu überprüfen und anschließend den Kinderwagen so zu platzieren, dass niemand beeinträchtigt wird.
Um für eine rücksichtsvolle Stimmung zu sorgen, solltest du den Kinderwagen bei längerer nicht Nutzung in die Wohnung oder in den Keller tragen.
Sollte es dennoch zu Streits kommen, sollte ein freundliches Gespräch zur Klärung des Gespräches die erste Wahl sein.
Um eine Einigung erzielen zu können, ist es von Vorteil, wenn auch du dich in die Lage der Mitmieter hineinversetzt. So fällt es auch den anderen Hausbewohnern leichter, sich in deine Lage als frischgebackene Mutter oder als frischgebackener Vater hineinzuversetzen.